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Förderprojekt zur sozialen Integration von zugewanderten EU-Bürgern - Jetzt bewerben!

Das neue Förderprogramm des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen" (EHAP) zielt darauf ab, Ansprache, Beratung und Information von benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen und deren Kindern zu verbessern. Seit Mitte Juli haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine gemeinsame Förderrichtlinie veröffentlicht.

Hierbei spielen bildungspolitische Aspekte eine große Rolle: Eltern sollen über das Bildungssystem und die entsprechenden Angebote vor Ort informiert und beim Erwerb von Deutschkenntnissen unterstützt werden. Kinder sollen Angebote der frühen Bildung, Sprachförderung und der sozialen Betreuung nutzen. Bildungsinstitutionen sollen für die Bedarfe dieser Zielgruppen sensibilisiert werden.

Ab Oktober 2015 fördert der Hilfsfonds Projekte zur Verbesserung der Integration von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen. Der Bund stockt die EU-Förderquote von 85 Prozent um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil der Projektträger bei fünf Prozent liegt.

Zielsetzung

Durch Ansprache, Beratung und Informationen sollen die folgenden Zielgruppen an das reguläre Hilfesystem herangeführt werden:

  • besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen
  • Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen

Antragsteller

Kooperationsverbünde von Kommunen mit Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern (z.B. Migrantenselbstorganisationen)

Förderung

  • Zeitraum: Drei Jahre (bis 31.12.2018)
  • Volumen: 250.000 Euro bis 1 Million Euro pro Projekt (Gesamtausgaben)
  • Eigenanteil: 5 % (für Kommunen im Nothaushaltsrecht erhöht der Bund ggf. die Fördermittel)
  • Zuwendungsfähig: Projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie auch eine Verwaltungskostenpauschale

Verfahren

  • Erste Stufe: Interessenbekundung in elektronischer Form bis 14.08.2015
    und in schriftlicher Form bis 21.08.2015
  • Zweite Stufe: Aufforderung zur fristgerechten Einreichung des förmlichen Förderantrags


Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur

 

Die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Hessen unterstützt Sie gerne bei der Ideenfindung.

Kontakt:

Beatrice Ploch
Telefon: 069 / 27224-727
E-Mail: beatrice.ploch@remove-this.transferagentur-hessen.de
Fax: 069 / 27224-30

Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Hessen
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