Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist seit dem 1. August 2026 in Kraft. Zunächst haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden, ab dem Schuljahr 2029/30 gilt das für alle Grundschulstufen. Mit der neuen Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung" werden Kommunen bei der Umsetzung dieser Aufgabe unterstützt. Um bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten, erweiterte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Programmlinie des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen". Gefördert wird die kommunale Koordination zur Optimierung der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Ein gemeinschaftliches Zusammenwirken aller am Ganztag beteiligten kommunalen Akteure ist das übergeordnete Programmziel.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was wird gefördert?
- Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen
- Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure
- Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote
- Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt
- Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40 Prozent Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60 Prozent Förderung für Übergangsregionen
- Die Förderhöhe hängt vom Umfang und der Art der geplanten Maßnahmen ab und ist nicht festgelegt
- Die Förderdauer ist zunächst auf vier Jahre begrenzt
Was ist zuwendungsfähig?
- Personalausgaben für Koordinationskräfte
- Ausgaben für Dienstreisen im Inland
- Indirekte Ausgaben (25 Prozent pauschal)
Wer ist antragsberechtigt?
- kreisfreie Städte
- kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt
- Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden
Eine Teilnahme an den bisherigen Programmen im Rahmen der „Transferinitiative“ ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Vom Antrag zur Umsetzung
Die Antragstellung ist einstufig angelegt und kann fortlaufend erfolgen. Spätestes Vorhabenende ist der 30.06.2029. Für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Die Gliederung aus der Förderrichtlinie muss dabei eingehalten werden. Für die Antragstellung steht zudem ein Muster der Vorhabenbeschreibung als PDF zur Verfügung. Auf der Programmseite stehen außerdem Vorlagen für die ressourcenbezogene Arbeitsplanung als auch die Arbeits- und Zeitplanung zum Download bereit. Deren Verwendung ist aber nicht verpflichtend. Weitere Dokumente und die Nebenbestimmungen stehen im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes zum Download bereit. Für Auskünfte zu fachlichen Fragen der Projektförderung steht der DLR Projektträger zur Verfügung. Für die administrative Programmbegleitung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) zuständig.
Unser Team unterstützt interessierte hessische und baden-württembergische Kommunen gerne. Wir begleiten Kommunen mit verschiedenen Methoden und Formaten, u.a. mit Beratungsgesprächen, Reflexions- und Zielfindungsworkshops sowie thematisch orientierten Entwicklungsworkshops vor Ort. Diese Leistungen können Kommunen je nach Bedarf in Anspruch nehmen, sowohl im Kontext der neuen Förderrichtlinie als auch unabhängig davon.
Kommunales Bildungsmanagement und Ganztag
Der Beitrag des kommunalen Bildungsmanagements im Ganztag
Seit dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung stufenweise für Kinder im Grundschulalter. Kommunen als Träger stehen vor der Herausforderung, sich auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten und den Auf- und Ausbau strategisch zu planen und operativ vorzubereiten. Dabei sind verschiedene Akteure beteiligt, sodass deren koordinierte, multiprofessionelle Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung in diesem Prozess einnimmt. Wie das kommunale Bildungsmanagement zur Gestaltung und Umsetzung des Ganztagsanspruchs beiträgt, erfahren Sie in unserem neuen Themenpapier.
