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Förderung der Familienzentren wird fortgesetzt

Land Hessen will Netzwerk weiter ausbauen

Familienzentren sind ein wichtiger Bestandteil sozialer Infrastruktur. Hier können sich Menschen aller Generationen und Kulturen treffen, beraten lassen und informieren. Die Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information mit vielfältigen Angeboten und Unterstützungsleistungen für Familien – sowohl in städtischen Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum – spielen auch in Hessen eine wichtige Rolle als wohnortnahe Anlaufstellen für Familien in allen Lebenssituationen.

Seit 2011 werden Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren, vom Land Hessen mit dem Programm "Etablierung von Familienzentren in Hessen" gefördert und finanziell unterstützt. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien. In einigen Landkreisen und Kommunen gehen Familienzentren auch Partnerschaften mit Schulen ein und können so ein Bindeglied zwischen familiärem und schulischem Kontext sein (z.B. durch Ganztagsangebote).

Die Hessische Landesregierung erkennt die Bedeutung der Familienzentren ausdrücklich an und baut daher das Netzwerk der Einrichtungen im Land kontinuierlich weiter aus; derzeit sind es bereits 227 Einrichtungen. Der maximale finanzielle Unterstützungsbetrag pro Jahr und Einrichtung beträgt seit 2021 18.000,00 Euro. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die Leitung, Koordinierung, Vernetzung, das Management des Familienzentrums, die Sicherstellung der notwendigen Angebote, Fortbildungen, und Vernetzungstreffen.

Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel, über das auch die Beantragung und Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

In diesem Jahr wird das Antragsverfahren auf eine digitale Einreichung umgestellt. Anträge für das kommende Förderjahr können über die Kommune beziehungsweise die Landkreise voraussichtlich ab Anfang August 2024 bis zum 31. Oktober 2024 beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich bereits jetzt, unabhängig vom Antragsformular, um die erforderliche befürwortende Stellungnahme der Kommune zu bemühen.

Weitere Informationen dazu hier: https://rp-kassel.hessen.de/soziales/familienzentren

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