Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Mit der am 31.05.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung" erweitert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Programmlinie des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen". Ihr Ziel ist, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland zu verbessern. Gefördert wird die kommunale Koordination zur Optimierung der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
Konkret werden die folgenden Ausgaben gefördert:
- Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen,
- Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
- Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote,
- Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40 Prozent Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60 Prozent Förderung für Übergangsregionen. Ein Höchstbetrag ist dabei nicht festgelegt.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Koordinationskräfte sowie Ausgaben für Dienstreisen im Inland. Indirekte Ausgaben können im Rahmen einer Pauschalfinanzierung veranschlagt werden (25 Prozent der förderfähigen direkten Ausgaben).
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt, Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich als Einzelvorhaben. Anträge werden im Einzelfall vor dem Hintergrund der konkreten Situation vor Ort geprüft.
Mehr zu den Zielsetzungen, Aufgabenfeldern und Gestaltungsmöglichkeiten, zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Finanzierung und zum Antragsverfahren können interessierte Kommunen bei einer der Informationsveranstaltungen (am 11.06., 13.06., 02.07., 04.07.2024) in den kommenden Wochen erfahren.
Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie sowie das Muster zur Erstellung einer Vorhabenbeschreibung sind auf der Website der Transferinitiative verfügbar.