Neue Antragsfristen im Förderprogramm "Bildung für Neuzugewanderte" veröffentlicht
Kreise und kreisfreien Städte, die auch nach dem 01.03.2016 eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms beantragen wollen, können zu zwei zusätzlichen Terminen Anträge einreichen:
- 01.06. und
- 01.09.2016.